04 Jan - 01 Mai 10: Bewerbungsphase für internationale Studierende
04 Jan - 31 Aug 10: Bewerbungsphase für deutsche Studierende
23/24 Mai 10: Pfingsten
keine Vorlesungen an diesen Tagen
This webpage uses style sheets; we ask you to use "Internet Explorer 7" or any comparable web browser.
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist ein Diplom- oder Bachelorabschluss einer Universität oder einer Fachhochschule in einem der folgenden Studiengänge:
Alternativ können Bewerber/innen mit einem Master-Abschluss in einem vergleichbaren Studienfach zum Studium zugelassen werden.
Studierende müssen ihr Bachelor- oder Diplomstudium mit 2,5 oder besser (deutsches Notensystem) abgeschlossen haben.
Die Regelstudienzeit des voran gegangenen Diplom- oder Bachelorstudiums muss mindestens 7 Semester betragen bzw. mindestens 210 Kreditpunkte (ECTS-Punkte) umfassen. Da für die Vergabe des Masterabschlusses mindestens 300 Kreditpunkte (ECTS-Punkte) vorgeschrieben sind ist die Zulassung von Bewerbern mit einer Studiendauer von 6 Semestern oder entsprechend 180 Kreditpunkten (ECTS-Punkten) nur mit zusätzlichen Auflagen möglich. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Ihr absolvierter Bachelorstudiengang weniger als 7 Semester ist.
In Form eines international anerkannten Sprachtests sollte ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Englische Sprache sicher beherrscht wird (z.B. TOEFL, Cambridge Certificate). Zum Studienbeginn in Lübeck müssen alle Nicht-Muttersprachler einen Englishtest schreiben. Dieser soll Studierenden und Lehrenden das jeweilige Sprachniveau aufzeigen. Bei schlechten Testergebnissen sind Studierende angehalten, ihr English eigenständig, z.B. durch Sprachkurse, zu verbessern. Details zu diesem Punkt finden sich in den Listen unter "Bewerbungshinweise" auf Bewerbungsverfahren.
Über die Zulassung zum Studium entscheidet eine Auswahlkommission auf der Basis der Note und der Studiendauer des ersten, technischen Studiums.
WICHTIG: Bewerber mit einem medizinischen Abschluss (MD) oder einem Abschluss der Wirtschaftswissenschaften ohne einen technischen Zusatzabschluss erfüllen nicht die Studienvoraussetzungen. In diesem Fall ist eine Bewerbung zwecklos.
Die Kommission kann die Bewerber/innen zu einem Auswahlgespräch laden. Wegen der nicht einheitlichen Vergabe von im Ausland erworbenen Bachelor-Abschlüssen wird über Zulassungsanträge von Bewerber/innen mit diesem Abschluss individuell entschieden. Näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung.